Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen im Vergabenachprüfungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2005 - Aktenzeichen VII-Verg 88/04
DRsp Nr. 2006/9733
Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen im Vergabenachprüfungsverfahren
» 1. § 13VgV ist nur gegenüber potenziellen Interessenten, die keinerlei Kontakt zum Auftraggeber haben, nicht anzuwenden.2. Dem Auftraggeber steht bei der Prüfung und Bewertung der Angebote, und zwar bei der Frage, ob sie den von ihm in den Verdingungsunterlagen abstrakt aufgestellten Anforderungen entsprechen, ein nur beschränkt kontrollierbarer Beurteilungsspielraum zu.3. Auch im Verhandlungsverfahren sind Angebote möglichst im Wettbewerb einzuholen.«