Übersicht

Interesse des Bauträgers am Rücktritt

Es kann vor vollständiger Abwicklung des Bauträgervertrags und namentlich Zahlung der Erwerber sich ein Interesse des Bauträgers oder gar eine wirtschaftliche Notwendigkeit für den Bauträger ergeben, von dem Bauträgervertrag zurückzutreten.

In diesem Kapitel sollen anhand des Schriftsatzmusters die Gründe, die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen sowie schließlich die Vollstreckung der aus dem Rücktritt des Bauträgers resultierenden Ansprüche übersichtlich dargestellt werden.

Das Rücktrittsrecht eines Vertragspartners bei einem beidseitigen schuldrechtlichen Vertrag ist nichts spezifisch baurechtliches oder gar bauträgerrechtliches; die Regelung findet sich im allgemeinen Schuldrecht, § 323 BGB.

Bauträgervertrag und Rücktritt

In der Gesetzesbegründung des Regierungsentwurfs zur Einführung eines gesetzlichen Baurechts und anderer zivilrechtlicher Bestimmungen, BT-Drucks. 18/8486, ist auf S. 83 ausdrücklich gesagt, dass das Rücktrittsrecht bei einem Bauträgervertrag ausgeübt werden kann, wohingegen die außerordentliche Kündigung des Bauträgervertrags hinsichtlich der (restlichen) Bauleistung (§ 648a BGB) ausdrücklich in § 650u Abs. 2 BGB ausgeschlossen wird.

Folgen des Rücktritts