Übersicht

Die Zahlungsklage bei Stundenlohnarbeiten kann in zweifacher Weise relevant werden, einmal als Klage über

Unterscheide: Angehängte Stundenlohnarbeiten und selbständige Stundenlohnarbeiten

"angehängte Stundenlohnarbeiten"; von solchen spricht man, wenn im Rahmen eines Leistungsvertrags (Einheitspreisvertrag; Pauschalvertrag) zusätzliche bisher im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen vom selben Auftragnehmer im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Hauptarbeit ausgeführt werden, die im Stundenlohn abgerechnet werden,

zum anderen als Klage über

"selbständige Stundenlohnarbeiten"; diese sind solche Stundenlohnarbeiten, die ohne jeden Zusammenhang mit einer im Leistungsvertrag auszuführenden Hauptarbeit zu erbringen sind.