Schadensersatzansprüche aufgrund mangelhafter Bauleistungen können sich aus einer Vielzahl von Anspruchsgrundlagen ergeben, die z.T. auf unterschiedlichen Voraussetzungen beruhen. Für die verschiedenartigen Fallgestaltungen, die zum Schadensersatz wegen der Mangelhaftigkeit einer Sache führen können, muss von den nachfolgend aufgezählten Anspruchsgrundlagen die richtige gefunden werden:
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Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen gem. §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1BGB
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Vorvertragliche Pflichtverletzungen gem. §§ 280, 311 Abs. 2, 3, 241 Abs. 2BGB (gesetzliche Regelung des Verschuldens bei Vertragsschluss)
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gesetzliche Regelung der positiven Vertragsverletzung in § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB
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Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung gem. §§ 634 Nr. 4, 281, 280 BGB
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Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht gem. §§ 634 Nr. 4, 283BGB
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Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Leistungshindernisses bei Vertragsabschluss gem. §§ 634 Nr. 4, 311aBGB
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Ersatz vergeblicher Aufwendungen gern. §§ 634 Nr. 4, 284BGB
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Schadensersatz nach § 13 Abs. 7 Nr. 1 und 2 VOB/B
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Schadensersatz nach § 13 Abs. 7 Nr. 3 Satz 1 VOB/B (sogenannter "kleiner" Schadensersatzanspruch)
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Schadensersatz nach § 13 Abs. 7 Nr. 3 Satz 2 VOB/B (sogenannter "großer" Schadensersatzanspruch)
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Schadensersatz nach § 4 Abs. 7 Satz 2 VOB/B
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Schadensersatz nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/B
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