Übersicht

Der Mandant als Grundstückseigentümer sieht sich vielfach mit unterschiedlichsten Planungen staatlicher Stellen konfrontiert. Der anwaltschaftliche Berater hat die Aufgabe, den Mandanten über die einzelnen Planungsinstrumente und deren rechtliche Auswirkungen aufzuklären und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes aufzuzeigen. Ein Teil der staatlichen Planungsinstrumente, insbesondere die Landesplanung und Raumordnung, besitzt im Regelfall keine unmittelbare rechtliche Auswirkung auf das einzelne Grundstück und kann deshalb vom Bürger nicht angegriffen werden. Im Zentrum der den Bürger unmittelbar betreffenden Planungen steht die Bauleitplanung mit dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan. In beiden Verfahren der Planaufstellung ist eine Bürgerbeteiligung als auch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen (vgl. §§ 3, 4 BauGB). Es besitzt der Bebauungsplan unmittelbare Auswirkungen für den Grundstückseigentümer, da dieser neues Baurecht schaffen, bestehendes Baurecht erweitern, einschränken oder auch entziehen kann.