Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.
II.Der Beschwerdewert beträgt 25.000 EUR.
I.
Für die Beteiligte zu 1 sind an einer Reihe von Grundstücken beschränkte persönliche Dienstbarkeiten eingetragen. Einige dieser Grundstücke sind in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, andere sind mit Doppelhaushälften bebaut.
Die jeweilige Dienstbarkeit umfasst das Recht auf Erstellung und Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage nebst Verteilnetz sowie Betretungsrecht und wurde am 23.6.2010 gemäß Bewilligung vom 3.5.2010 eingetragen.
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