OLG München - Beschluss vom 20.11.2012
34 Wx 91/12
Normen:
BGB § 1092 Abs. 3;
Fundstellen:
NotBZ 2013, 198
Vorinstanzen:
AG München, vom 12.10.2011

Übertragbarkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

OLG München, Beschluss vom 20.11.2012 - Aktenzeichen 34 Wx 91/12

DRsp Nr. 2013/1441

Übertragbarkeit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die - nebst Verteilnetz - das Recht auf Erstellung und Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage umfasst, ist nicht ausnahmsweise nach § 1092 Abs. 3 Satz 1 BGB übertragbar.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 12. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

II.

Der Beschwerdewert beträgt 25.000 EUR.

Normenkette:

BGB § 1092 Abs. 3;

Gründe

I.

Für die Beteiligte zu 1 sind an einer Reihe von Grundstücken beschränkte persönliche Dienstbarkeiten eingetragen. Einige dieser Grundstücke sind in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, andere sind mit Doppelhaushälften bebaut.

Die jeweilige Dienstbarkeit umfasst das Recht auf Erstellung und Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage nebst Verteilnetz sowie Betretungsrecht und wurde am 23.6.2010 gemäß Bewilligung vom 3.5.2010 eingetragen.