OLG Düsseldorf - Beschluss vom 05.05.2004
VII-Verg 78/03
Normen:
GWB § 97 Abs. 1 § 100 Abs. 2 ; NWGkG § 23 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
NVwZ 2004, 1022
NZBau 2004, 398
ZfBR 2004, 591

Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune; Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2004 - Aktenzeichen VII-Verg 78/03

DRsp Nr. 2005/7276

Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune; Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens

»1. Beabsichtigt eine Kommune, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und dem nordrhein-westfälischen Landesabfallgesetz (LAbfG) ihr obliegende Sammlung und Beförderung von Altpapier im Wege einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entgeltlich von einer Nachbarkommune durchführen zu lassen, so ist diese Dienstleistung in einem Vergabeverfahren gem. § 97 Abs. 1 GWB zu beschaffen.