LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 599/02
Überwachungspflichten des Architekten bei Erstellung des Hauses durch die Bauherren in Eigenleistung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2004 - Aktenzeichen I-22 U 150/03
DRsp Nr. 2005/7178
Überwachungspflichten des Architekten bei Erstellung des Hauses durch die Bauherren in Eigenleistung
Ist ein Architekt im Rahmen mit der Erstellung eines Hauses durch die Bauherren in Eigenleistung nicht nur mit der Planung, sondern auch der Betreuung der Bauherren beauftragt, so hat er durch geeignete, auch für Laien verständliche Anweisungen darauf hinzuwirken, dass die Planung umgesetzt wird (hier: Erstellung von Streifenfundamenten). Im Falle von Fehlern trifft die Bauherren kein Mitverschulden.