OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.05.2004
I-22 U 150/03
Normen:
BGB § 635 ;
Fundstellen:
NZBau 2005, 408
OLGReport-Düsseldorf 2005, 65
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 599/02

Überwachungspflichten des Architekten bei Erstellung des Hauses durch die Bauherren in Eigenleistung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2004 - Aktenzeichen I-22 U 150/03

DRsp Nr. 2005/7178

Überwachungspflichten des Architekten bei Erstellung des Hauses durch die Bauherren in Eigenleistung

Ist ein Architekt im Rahmen mit der Erstellung eines Hauses durch die Bauherren in Eigenleistung nicht nur mit der Planung, sondern auch der Betreuung der Bauherren beauftragt, so hat er durch geeignete, auch für Laien verständliche Anweisungen darauf hinzuwirken, dass die Planung umgesetzt wird (hier: Erstellung von Streifenfundamenten). Im Falle von Fehlern trifft die Bauherren kein Mitverschulden.

Normenkette:

BGB § 635 ;
Vorinstanz: LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 599/02
Fundstellen
NZBau 2005, 408
OLGReport-Düsseldorf 2005, 65