Umdeutung einer unwirksamen Forderungsabtretung in eine Einziehungsermächtigung; Voraussetzungen eines schutzwürdigen Interesses eines Gesellschafters an der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung
BGH, Urteil vom 16.03.1987 - Aktenzeichen II ZR 179/86
DRsp Nr. 1992/3218
Umdeutung einer unwirksamen Forderungsabtretung in eine Einziehungsermächtigung; Voraussetzungen eines schutzwürdigen Interesses eines Gesellschafters an der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung
»a) Die unwirksame Abtretung der Forderung einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts an einen Gesellschafter kann in eine Einziehungsermächtigung umgedeutet werden.b) Zur Frage, ob ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Gesellschafters gegeben ist, das für die gerichtliche Geltendmachung der Forderung notwendig ist.«