BVerwG - Urteil vom 28.02.1975
IV C 30.73
Normen:
BBauG § 19 Abs. 4 S. 3; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3; BGB § 140; VwVfG § 43 Abs. 3;
Fundstellen:
BBauBl 1978, 352
BVerwGE 48, 81
BauR 1975, 404
Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33
DVBl 1975, 516
HFR 1975, 464
JA 1975, 676
JR 1975, 431
JZ 1975, 695
JuS 1975, 815
MDR 1975, 690
NJW 1975, 2309
RdL 1975, 291
VerwRspr 27, 187
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.03.1973,

Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang i.S. von § 35 Abs. 3 BBauG

BVerwG, Urteil vom 28.02.1975 - Aktenzeichen IV C 30.73

DRsp Nr. 1996/27176

Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang i.S. von § 35 Abs. 3 BBauG

1. Ein gebundener Verwaltungsakt kann grundsätzlich nicht in einen Verwaltungsakt umgedeutet werden, der eine Ermessensentscheidung voraussetzt. 2. Die in Flächennutzungsplänen enthaltenen Darstellungen sind im Zusammenhang mit § 35 Abs. 3 BBauG nicht einfach im Sinne ihrer rechtssatzartigen Anwendung geeignet, das Vorliegen eines beeinträchtigten öffentlichen Belanges zu ergeben.

Normenkette:

BBauG § 19 Abs. 4 S. 3; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3; BGB § 140; VwVfG § 43 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die Klägerin zu 1) ist Mitglied einer Erbengemeinschaft, die durch notariell beurkundeten Vertrag vom 29. September 1970 zwei mit einem Behelfswohngebäude und einem Stall bebaute Flurstücke von zusammen 2.496 qm an die Kläger zu 2) bis 5) verkauft hat. Nach der Vertragsurkunde, in der die Auflassung noch nicht enthalten ist, erfolgte der Verkauf "zum Zwecke künftiger Neubebauung nach Abriß der Altgebäude". Gegenstand des Streites ist die von den Klägern zu diesem Vertrag beantragte Bodenverkehrsgenehmigung.