OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2000 - Aktenzeichen 21 U 145/99
DRsp Nr. 2000/8587
Umfang der Abrechnung beim Stundenlohnvertrag)
»1. Beim Stundenlohnauftrag über Ausbauarbeiten ohne vorherige Feststellung des genauen Leistungsumfangs kann der Werkunternehmer auch den erforderlichen Zeitaufwand für die Materialbeschaffung in die Stundenlohnzettel aufnehmen und bezahlt verlangen, nicht dagegen den Zeitaufwand seiner Mitarbeiter für die tägliche An- und Abfahrt zur und von der Baustelle.2. Wird ein Stundenlohnvertrag grundlos gekündigt oder einverständlich ohne wichtigen Grund auf Seiten des Werkunternehmers beendet, so kann dieser auch die ihm bereits entstandenen Kosten (Material und Stunden) für eine maßgerechte Sonderanfertigung einer Vollholztreppe bezahlt verlangen, auch wenn diese im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch nicht eingebaut und auch noch nicht geliefert worden ist, es sei denn, sie ist in zumutbarer Zeit anderweitig verwendbar.«
Normenkette:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.