Umfang der Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 29.06.2000 - Aktenzeichen 25 W 134/99
DRsp Nr. 2000/8591
Umfang der Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren
Im selbständigen Beweisverfahren kann die antragstellende Partei auch die sachverständige Feststellung der Ursache eines Sachmangels beantragen. Bei der Feststellung von Baumängeln kann der Sachverständige auch aufgefordert werden, zur Frage von Planungs- und Bauüberwachungsfehlern Stellung zu nehmen.