OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.11.2012
10 U 222/11
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 16.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 484/10

Umfang der Beratungspflicht der anlageberatenden Bank bei einer Kapitalanlage in einem Medienfonds

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.11.2012 - Aktenzeichen 10 U 222/11

DRsp Nr. 2013/20320

Umfang der Beratungspflicht der anlageberatenden Bank bei einer Kapitalanlage in einem Medienfonds

1. Eine Bank, die einem Anlageinteressenten die Beteiligung an einem Medienfonds empfiehlt, muss im Rahmen objektgerechter Beratung auch über Vorgänge im Zusammenhang mit einer Schadensersatzforderung eines Dritten aufklären, denn eine objektgerechte Beratung erfordert, dass der Anleger über alle Umstände und Risiken, die für die Anlageentscheidung Bedeutung haben, richtig und vollständig informiert wird.