Umfang der Bürgschaftsverpflichtung für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen nach Kündigung des Bauvertrags
BGH, Urteil vom 06.05.1999 - Aktenzeichen IX ZR 430/97
DRsp Nr. 1999/6479
Umfang der Bürgschaftsverpflichtung für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen nach Kündigung des Bauvertrags
»Ein Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers, der sich bei einer nach Kündigung des Bauvertrags vorzunehmenden Gesamtabrechnung ergibt, begrenzt die Haftung aus Bürgschaften, die für einzelne Voraus- oder Abschlagszahlungen eingegangen worden sind, auch dann, wenn diese Vorleistungen nach dem Vertrag erst "gegen Ende der Bauzeit abgebaut" werden sollten und es dazu wegen der Kündigung nicht mehr gekommen ist (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 23. Januar 1986 - IX ZR 46/85, WM 1986, 520).«