LG Frankfurt/Main, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen O 428/10
Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets
OLG Frankfurt/Main, Teilurteil vom 18.12.2012 - Aktenzeichen 11 U 68/11
DRsp Nr. 2013/2245
Umfang der Erschöpfung des Verbreitungsrechts hinsichtlich eines Software-Programmpakets
1. Gemäß § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG erschöpft sich das Verbreitungsrecht an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebrachten Vervielfältigungsstücks.2. Diese auf die EU-Richtlinie 91/250/EWG zurückzuführende Regelung ist europarechtskonform unter Berücksichtigung der Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 3.7.2012 zur Richtlinie 2009/24/EG, dort insbesondere den Art. 3 - 5, auszulegen. Die Richtlinie 2009/24/EG ist als lex specialis zur sog. infoSoc-Richtlinie 2001/29/EG aufzufassen.
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