Die Klägerin nimmt die Beklagte, die Subunternehmerin der Firma K. Bau AG & Co. war, unter anderem auf Vergütung für auf der Baustelle beim Entladen der Transportbetonfahrzeuge entstandene Wartezeiten gemäß Rechnungen vom 7. August 2000 und 11. September 2000 in Höhe von 120.283,66 EURO (235.254,41 DM) in Anspruch.
Die von der Klägerin übersandte Auftragsbestätigung vom 10. Mai 2000, der die Beklagte nicht widersprochen hat, enthält unter anderem folgende Bestimmung:
"6. Preis
150,00 DM/m3
In dem Preis ist eine Entladezeit von 7 Minuten/m3 berücksichtigt.
...
8.5 Verlängerte Entladezeit je Minute: 1,00 DM/m3"
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