Umfang der Hinweis- und Prüfungspflicht des Auftragnehmers
OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2003 - Aktenzeichen 34 U 37/02
DRsp Nr. 2004/19764
Umfang der Hinweis- und Prüfungspflicht des Auftragnehmers
Die Prüfungspflicht des Auftragnehmers entfällt, jedenfalls soweit sie den Bereich der Art der Ausführung betrifft, im allgemeinen, wenn der Auftraggeber einen Fachplaner oder Bauleiter bestellt hat, bei dem auf dem in Betracht kommenden Gebiet ein gegenüber dem Kenntnisstand des Auftragnehmers höheres Fachwissen vorauszusetzen ist. Ordnet dementsprechend der Bauleiter des Auftraggebers an, dass im Bereich von Warmwasserbecken eine Außen- anstatt der vorgesehenen Innendämmung ausgeführt wird, so trifft den Auftragnehmer keine Prüfungs- und Hinweispflicht.