BGH vom 14.02.1974
VII ZR 195/72
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
BauR 1974, 202
NJW 1974, 747

Umfang der Hinweispflicht des Auftragnehmers

BGH, vom 14.02.1974 - Aktenzeichen VII ZR 195/72

DRsp Nr. 1998/2475

Umfang der Hinweispflicht des Auftragnehmers

Die Hinweispflicht des Auftragnehmers bezieht sich nicht auf die Mängel des Bauwerks, die die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung überhaupt nicht berühren.

Normenkette:

VOB/B § 4;

Hinweise:

Die Untersuchungs- und Hinweispflicht geht nicht über die eigene Leistungspflicht des Auftragnehmers hinaus. Der Unternehmer ist daher nicht Erfüllungsgehilfe des Nachfolgeunternehmers (BGH, BauR 1985, 561, 563).

Fundstellen
BauR 1974, 202
NJW 1974, 747