Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Hinweis auf fehlende Prüfungsfähigkeit der Schlussrechnung eines Architekten; Anforderungen an die Prüfbarkeit der Schlussrechnung
OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2003 - Aktenzeichen 21 U 18/03
DRsp Nr. 2004/14921
Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Hinweis auf fehlende Prüfungsfähigkeit der Schlussrechnung eines Architekten; Anforderungen an die Prüfbarkeit der Schlussrechnung
»1. Das Urteil des Landgerichts stellt eine § 139 Abs. 2ZPO verletzende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht die für seine Entscheidung maßgebliche Rechtsauffassung, dass keine prüffähigen Schlussrechnungen i.S. von § 8 Abs. 1HOAI vorliegen, nicht zu erkennen gibt und dem Kläger dadurch die Möglichkeit nimmt, zur Prüffähigkeit weiter vorzutragen.2. Die an die Prüfbarkeit einer Schlussrechnung gem. § 8 Abs. 1HOAI zu stellenden Anforderungen ergeben sich im Einzelfall aus den Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers. Das gilt auch für die im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung anzufertigende Kostenermittlung.«