OLG Saarbrücken - Urteil vom 11.12.2006
8 U 274/01
Normen:
BGB § 633 (a.F.) ;
Fundstellen:
BauR 2007, 1918
OLGReport-Saarbrücken 2007, 223
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 23.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen II O 67/98

Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.12.2006 - Aktenzeichen 8 U 274/01

DRsp Nr. 2007/7284

Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers

»1. Die sich aus § 633 BGB a.F. ergebende Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers, die lediglich auf Mängeln der Leistung beruhen. 2. Zum Anscheinsbeweis für eine Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten. 3. Die überschlägige Kostenermittlung eines Sachverständigen ist keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung zu einer endgültigen Schadensersatzleistung und genügt regelmäßig auch für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht.«

Normenkette:

BGB § 633 (a.F.) ;

Tatbestand: