I.
Die Beteiligten sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft in Düsseldorf. Der Beteiligte zu 7 war bis zum 15. November 1997 zugleich Verwalter. Links neben dem im Aufteilungsplan des Erdgeschosses mit "Essen, Wohnen" bezeichneten Raum der Wohnung Nr. 1 befindet sich die im Aufteilungsplan als "Balkon" bezeichnete Fläche der Wohnung Nr. 1, die jetzt vollständig verglast ist und als Wohnraum genutzt wird. Die zur Außenfläche des Hauses gewordene Glaswand weist zwei Stufen auf.
Ziffer (3) der Änderung der Teilungserklärung lautet:
"Errichtung von Wintergärten
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