LAG Köln - Urteil vom 16.02.2018
4 Sa 393/16
Normen:
ZPO § 253; ZPO § 322; BGB § 613a;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 10.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2378/15

Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses

LAG Köln, Urteil vom 16.02.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 393/16

DRsp Nr. 2018/5096

Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Klage auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses

Einzelfallentscheidung zur Reichweite der materiellen Rechtskraft bei der Ausübung von Gestaltungsrechten (hier: Widerspruch gegen Betriebsübergang).

Die rechtskräftige Abweisung einer Klage auf Feststellung, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten ein Arbeitsverhältnis besteht hindert die Zulässigkeit einer Klage mit dem selben Streitgegenstand. Dieser identische Streitgegenstand wird nicht dadurch zu 2 (verschiedenen) Streitgegenständen, dass der Kläger zwischen dem Arbeitsverhältnis zwischen ihm und der früheren Arbeitgeberin vor Abschluss eines Vertrages mit dem Betriebsübernehmer und dem Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dieser nach Abschluss des Vertrages unterscheidet.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.03.2016- 3 Ca 2378/15 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 253; ZPO § 322; BGB § 613a;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob nach einem Widerspruch gegen einen Betriebsübergang zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht. In diesem Zusammenhang nimmt der Kläger die Beklagte auf Annahmeverzugsvergütung und Zahlung zur betrieblichen Altersversorgung in Anspruch.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4.