(abgekürzt nach § 543 Abs. 1 ZPO)
I.
Der Kläger begehrt mit der Klage Deckungsschutz aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag für einen gegen ihn gerichteten Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht.
Die verstorbene Ehefrau des Klägers hatte bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Familienrechtsschutz gemäß § 25 ARB und Rechtsschutz für Firmen und freiberuflich Tätige gemäß § 24 ARB umfaßt (Blatt 46 der Akte) Ausweislich des Nachtrags zur Rechtsschutzversicherung vom 28.03.1995 (Blatt 138 f der Akte) führt der Kläger die Versicherung nach dem Tod seiner Ehefrau fort. Es gelten die ARB 75.
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