I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 06.11 2007 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten bzw. deren Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.022.583,70 Euro festgesetzt.
I. Die Klägerin begehrt von den beklagten Architektinnen Schadenersatz wegen unwirtschaftlicher Planung eines Bürogebäudes in M. in Höhe von 1.022.583,70 Euro.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|