OVG Niedersachsen, vom 27.10.1971 - Vorinstanzaktenzeichen I A 155/70
Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer zerstörten baulichen Anlage im Außenbereich
BVerwG, Urteil vom 18.10.1974 - Aktenzeichen IV C 75.71
DRsp Nr. 1996/27138
Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer zerstörten baulichen Anlage im Außenbereich
1. Vom Bestandsschutz gedeckte Reparaturen liegen nur vor, wenn die Identität der baulichen Anlage erhalten bleibt. Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn der erforderliche Eingriff in die Bausubstanz so intensiv ist, daß er eine statische Nachrechnung der gesamten Anlage notwendig macht.2. Der Wiederaufbau einer durch Brand oder ein ähnliches Ereignis zerstörten baulichen Anlage kann sich ausnahmsweise aus dem Gesichtspunkt der eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition rechtfertigen.