OLG Dresden, Urteil vom 06.03.1998 - Aktenzeichen 3 U 2484/97
DRsp Nr. 2005/14715
Umfang der Vorauszahlungsbürgschaft
»Eine Vorauszahlungsbürgschaft gemäß § 7MaBV ist nicht nur auf Ansprüche aus der Rückabwicklung des Bauträgervertrages beschränkt, sondern erstreckt sich auf jeden Anspruch, der sich aus nicht vertragsgemäßer Leistung des Bauträgers ergibt (hier: Aufwendungsersatzanspruch wegen Mangelbeseitigung gemäß § 633 Abs. 3BGB), es sei denn, eine Beschränkung der Bürgschaft ergibt sich aus dem Wortlaut der Bürgschaftsurkunde (BGH NJW 1995, 959).«