BVerwG - Beschluß vom 02.08.1971
IV B 135.70
Normen:
BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 36 Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen:
RdL 1972, 8
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 28.04.1970 - Vorinstanzaktenzeichen 130 II 66

Umfang des Bestandsschutzes aufgrund der Eigentumsgarantie; Schutzzweck des öffentlichen Belangs der Wahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft

BVerwG, Beschluß vom 02.08.1971 - Aktenzeichen IV B 135.70

DRsp Nr. 2009/19353

Umfang des Bestandsschutzes aufgrund der Eigentumsgarantie; Schutzzweck des öffentlichen Belangs der Wahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft

1. Ein Vorhaben, mit dem an Stelle eines baufällig gewordenen landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes an gleicher Stelle im Außenbereich ein Wohngebäude zu errichtet werden soll, läßt sich nicht aus dem Gesichtspunkt des Bestandschutzes (Art. 14 Abs. 1 GG) rechtfertigen, da dieser nämlich, wie schon der Name sagt, allein die Erhaltung des vorhandenen Bestands, und zwar dieses Bestands in seiner bisherigen Funktion deckt.