Umfang des Erschließungsaufwand; Vermessungskosten
BVerwG, Urteil vom 14.11.1975 - Aktenzeichen IV C 76.73
DRsp Nr. 1996/15957
Umfang des Erschließungsaufwand; Vermessungskosten
Vermessungskosten, die im Zusammenhang mit dem Grunderwerb oder der Bereitstellung von gemeindeeigenen Flächen entstehen, gehören grundsätzlich zum Erschließungsaufwand. Sie dürfen bei der Ermittlung und Verteilung des Aufwandes berücksichtigt werden, wenn sie nicht erst nach Abschluß eines den Merkmalen der endgültigen Herstellung entsprechenden Straßenausbaus entstanden sind.