VGH Baden-Württemberg - (Normenkontroll-) Beschluß vom 18.08.1997
8 S 1401/97
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BRS 59 Nr. 16
NuR 1998, 335
NVwZ-RR 1999, 14
UPR 1998, 120
ZfBR 1998, 111

Umfang des Hinweises nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

VGH Baden-Württemberg, (Normenkontroll-) Beschluß vom 18.08.1997 - Aktenzeichen 8 S 1401/97

DRsp Nr. 1998/17527

Umfang des Hinweises nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

Der in die Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB aufgenommene Hinweis, daß während der Dauer der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen während der üblichen Dienststunden im Rathaus vorgebracht werden können, macht die Bekanntmachung fehlerhaft, wenn nicht zusätzlich auf die Möglichkeit Bedenken und Anregungen schriftlich zu formulieren, hingewiesen wird.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan der Antragsgegnerin.