Der Kläger ist Architekt. Er fordert von der beklagten Projektentwicklungsgesellschaft im Urkundenprozess 30.000 EUR.
Der Kläger leitet seinen Anspruch aus einer mit "Protokoll" bezeichneten, von der Geschäftsführerin der Beklagten unterschriebenen Urkunde vom 29. August 2002 mit folgendem Wortlaut her:
Nach rechtskräftigem Verkauf der Grundstücke S. in W. von der BPL B.-GmbH (= Verkäuferin) an B. (= Käufer) verpflichtet sich die Projektentwicklungsgesellschaft H. GmbH & Co. KG (Beklagte), Herrn A. (Kläger) 255.645,94 EUR (= 500.000 DM) in drei Raten bis zum 31.12.2002 als Projektentwicklungshonorar zu zahlen.
Dem liegt Folgendes zugrunde:
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