Die Klägerin möchte den Erwerb einer Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz (im folgenden: Eigentumswohnung) rückgängig machen. Sie nimmt die als Bauträger tätige Beklagte aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes (im folgenden: Zedent) auf großen Schadensersatz in Anspruch.
Der Zedent erwarb von der Beklagten die noch fertig zu stellende Immobilie zum Preis von 337.750 DM (= 172.688,83 EUR). Die Klägerin und der Zedent leben seit dem 1. August 1997 in der Wohnung.
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