Die Klin erhielt im Juli 1994 von den Bekl den mündlichen Auftrag, als Generalunternehmer ein altes Gebäude abzureißen und einen Neubau zu errichten. Es wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Die unter Denkmalschutz stehende Straßenfassade sollte erhalten bleiben. Im September 1994 drohte die Fassade auf die Straße zu stürzen, weshalb das Bauamt den sofortigen Abriß anordnete. Die Klin führte diese Arbeit aus und stellte sie den Bekl unter dem 30.9.1994 in Rechnung. In dem am 14.11.1994 unterzeichneten Generalunternehmervertrag ist diese Rechnung nicht erwähnt. Die Parteien streiten im wesentlichen darüber, ob der Fassadenabriß in dem Pauschalpreis enthalten ist.
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