LAG Köln - Urteil vom 06.09.2018
6 Sa 210/18
Normen:
ZPO § 717; BGB 3 823; BGB § 826; BGB § 812;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 07.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2906/17
ArbG Aachen, vom 07.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1281/17

Umfang einer Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

LAG Köln, Urteil vom 06.09.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 210/18

DRsp Nr. 2019/407

Umfang einer Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich

Einzelfall: Durch eine Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich geht auch ein Ersatzanspruch wegen eines Vollstreckungsschadens unter.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.09.2017 - 8 Ca 2906/17 d (= 8 Ca 1281/17 d) - wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 717; BGB 3 823; BGB § 826; BGB § 812;

Tatbestand

Die Parteien streiten um eine Rückzahlungsforderung der Arbeitgeberin gegen den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Zwangsvollstreckungsverfahrens nach erfolgter Zwangsvollstreckung.