Umfang einer Bürgschaft für alle in einem Bauvertrag übernommenen Verpflichtungen
BGH, Urteil vom 07.06.1982 - Aktenzeichen VIII ZR 154/81
DRsp Nr. 1996/14301
Umfang einer Bürgschaft für alle in einem Bauvertrag übernommenen Verpflichtungen
Eine Bürgschaft für die Ausführung aller in einem Bauvertrag übernommenen Verpflichtungen des Hauptschuldners umfaßt auch einen Anspruch auf eine Vertragsstrafe, wenn der Hauptschuldner sich nicht nur zur Durchführung bestimmter Bauarbeiten, sondern auch zur Einhaltung fester Termine unter Versprechen einer Vertragsstrafe bei der Nichteinhaltung verpflichtet hatte.