KG - Urteil vom 29.11.1999
12 U 3527/98
Normen:
MaBV §§ 3, 6, 7 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1353
NZBau 2000, 566

Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft beim Bauträgervertrag)

KG, Urteil vom 29.11.1999 - Aktenzeichen 12 U 3527/98

DRsp Nr. 2000/8576

Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft beim Bauträgervertrag)

»Wenn bei einem Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück die Errichtung von Sondereigentum an einer Wohnung geschuldet wird und die Fälligkeit des Kaufpreises entsprechend der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt ist, deshalb der Verkäufer gegen Übergabe von Bürgschaften den Kaufpreis schon vor dem Eintritt der Fälligkeit anfordert, dann haftet das sich verbürgende Kreditinstitut dem Käufer gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 MaBV bis zur vollständigen Fertigstellung des Vertragsobjekts, also nicht lediglich bis zur Fertigstellung der verschiedenen Bauabschnitte, für die das Kreditinstitut gesonderte Bürgschaftserklärungen abgegeben hat.«

Normenkette:

MaBV §§ 3, 6, 7 ;
Fundstellen
BauR 2000, 1353
NZBau 2000, 566