Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Sicherung des sog. Druckzuschlages
OLG Koblenz, Urteil vom 08.05.2003 - Aktenzeichen 5 U 1515/02
DRsp Nr. 2004/19812
Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Sicherung des sog. "Druckzuschlages"
»1. Der Haftungsumfang einer Bürgschaft, die der Sicherung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag dient, kann sich nach den im Werkvertrag getroffenen Vereinbarungen richten, wenn dort auf die Bürgschaftsurkunde Bezug genommen ist.2. Eine Erfüllungsbürgschaft ist auf dieses Interesse begrenzt. Die Bürgschaft sichert nicht den "Druckzuschlag", der dem Auftraggeber wegen eines Zurückbehaltungsrechts zusteht.«