Umfang einer zur Vertretung im Enteignungsverfahren bestellten Pflegschaft
BGH, vom 31.05.1974 - Aktenzeichen V ZR 14/73
DRsp Nr. 1996/14863
Umfang einer zur Vertretung im Enteignungsverfahren bestellten Pflegschaft
Die zur Vertretung im Enteignungsverfahren bestellte Pflegschaft umfaßt nicht den Abschluß eines privatrechtlichen Verkaufs des Grundstücks zur Abwendung der Enteignung.