BVerwG - Beschluß vom 09.03.1979
IV C 32.75
Normen:
VwGO § 52 Nr. 1; VwGO § 83; VwGO § 130 Abs. 1; ZPO § 276; ZPO § 281;
Fundstellen:
BayVBl 1979, 542
Buchholz 310 § 83 VwGO Nr. 10
DÖV 1979, 609
DVBl 1979, 818
MDR 1979, 961
NJW 1979, 1899
VerwRspr 31, 116
Vorinstanzen:
I. VG Wiesbaden - Urteile vom 09.07.1974 - III/1 E 281/73 - III/1 283/73,
II. VGH Hessen - Urteile vom 31.10.1974 - VII OE 33/74 - VII OE 47/74,

Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Verweisungsantrag

BVerwG, Beschluß vom 09.03.1979 - Aktenzeichen IV C 32.75 - Aktenzeichen IV C 33.75

DRsp Nr. 2009/19959

Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Verweisungsantrag

1. Der Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht kann hilfsweise und in jeder Instanz gestellt werden. 2. Wird der Verweisungsantrag erst in der Berufungsinstanz gestellt, so hat das Berufungsgericht, wenn es in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht dessen und seine örtliche Zuständigkeit nicht für gegeben erachtet, die Verweisung nicht durch Beschluß, sondern in dem die erstinstanzliche Prozeßabweisung aufhebenden Berufungsurteil auszusprechen. 3. Ein solches Berufungsurteil ist ebenso wie ein Verweisungsbeschluß unanfechtbar und für das in ihm bezeichnete Gericht bindend.

Normenkette:

VwGO § 52 Nr. 1; VwGO § 83; VwGO § 130 Abs. 1; ZPO § 276; ZPO § 281;

Gründe:

I.

Die Kläger wenden sich gegen die Sperrung von Straßen innerhalb eines Schutzbereichs, der nach dem Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl I S. 899) angeordnet worden ist.