OVG Nordrhein-Westfalen, vom 10.08.1967 - Vorinstanzaktenzeichen VII A 1373/66
Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG; Mehr als nur geringfügige Verschlechterung
BVerwG, Urteil vom 23.04.1969 - Aktenzeichen IV C 96.67
DRsp Nr. 2009/19321
Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG; Mehr als nur geringfügige Verschlechterung
([Un-] Bedenklichkeit eines Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich bei mehr als nur geringfügiger Verschlechterung der Verhältnisse)»Ein Vorhaben ist im Sinne des § 34 BBauG jedenfalls dann nicht unbedenklich, wenn seine Ausführung die bestehenden Verhältnisse mehr als nur geringfügig verschlechtern würde.«