LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.01.2007
9 Sa 785/06
Normen:
BGB § 607 Abs. 1 ; BRTV Bau § 16 Ziff.1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 26.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2643/05

Unbegründete Rückzahlungsklage für Arbeitnehmerdarlehen aufgrund tariflicher Ausschlussfrist - Darlehensbezug zum Arbeitsverhältnis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 9 Sa 785/06

DRsp Nr. 2007/18040

Unbegründete Rückzahlungsklage für Arbeitnehmerdarlehen aufgrund tariflicher Ausschlussfrist - Darlehensbezug zum Arbeitsverhältnis

Auch wenn die Darlehenssumme im Zusammenhang mit der Adoption eines Kindes eingesetzt werden soll, ändert dies nichts daran, dass eine Verbindung zum Arbeitsverhältnis gegeben ist, soweit die Darlehenshingabe von der Arbeitgeberin an den Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses erfolgt und der Darlehensvertrag teilweise im schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt ist und dort die Rechtsgültigkeit des Darlehens von der Rechtsgültigkeit des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich abhängig gemacht wird.

Normenkette:

BGB § 607 Abs. 1 ; BRTV Bau § 16 Ziff.1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines Darlehens. Der Kläger war bei der Beklagten, die ein Bauunternehmen betreibt, seit dem 15.02.2001 auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages (vgl. Bl. 29 f. d. A.) als Maurer beschäftigt. Am 19.03.2003 zahlte die Beklagte an den Kläger 300,00 EUR und am 24.03.2003 1.200,00 EUR; der Zweck dieser Zahlungen ist zwischen den Parteien streitig.