Die Parteien streiten um einen Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines Darlehens. Der Kläger war bei der Beklagten, die ein Bauunternehmen betreibt, seit dem 15.02.2001 auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages (vgl. Bl. 29 f. d. A.) als Maurer beschäftigt. Am 19.03.2003 zahlte die Beklagte an den Kläger 300,00 EUR und am 24.03.2003 1.200,00 EUR; der Zweck dieser Zahlungen ist zwischen den Parteien streitig.
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