OLG Hamm - Urteil vom 08.02.2000
24 U 71/99
Normen:
VOB/B § 4 Nr. 7 S. 3, § 13 Nr. 5;
Fundstellen:
BauR 2000, 1346

Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung bei Setzung einer zu kurzen Frist und gleichzeitigem Baustellenverbot

OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 24 U 71/99

DRsp Nr. 2000/8601

Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung bei Setzung einer zu kurzen Frist und gleichzeitigem Baustellenverbot

Ein Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Erstattung von Mängelbeseitigungskosten besteht nicht, wenn die Frist zur Mängelbeseitigung mit zwei Tagen zu kurz bemessen war und gleichzeitig dem Auftragnehmer ein Baustellenverbot erteilt worden ist.

Normenkette:

VOB/B § 4 Nr. 7 S. 3, § 13 Nr. 5;
Fundstellen
BauR 2000, 1346