Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten einen Schadensersatz- sowie einen Schmerzensgeldanspruch wegen behaupteter Diskriminierung bei ihren erfolglosen Stellenbewerbungen geltend.
Die am 00.00.1959 geborene Klägerin war im Zeitraum vom 25.06.1990 bis 30.09.2002 bei der Fa. A. GmbH & Co. KG in N. bei M., zuletzt als Abteilungsleiterin - zuständig für die Datenerfassung per EDV und Personaleinteilung -, beschäftigt gewesen (Angaben im vorgelegten Arbeitszeugnis vom 30.09.2002, Anl. 3, Bl. 20 d. A.). Das Arbeitsverhältnis mit diesem Unternehmen wurde aus betriebsbedingten Gründen bzw., so der Vortrag der Klägerin, wegen anstehender Insolvenz beendet.
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