LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.09.2004
2 Sa 234/04
Normen:
BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 263 § 266 § 266a ;
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 316
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 06.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 4015/03

Unsubstantiierter Betrugsvorwurf bei unterlassener Beitragsabführung an Urlaubskasse des Baugewerbes

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.09.2004 - Aktenzeichen 2 Sa 234/04

DRsp Nr. 2005/10383

Unsubstantiierter Betrugsvorwurf bei unterlassener Beitragsabführung an Urlaubskasse des Baugewerbes

Macht der Arbeitnehmer im Wege der Durchgriffshaftung gegen den Geschäftsführer seiner ehemaligen Arbeitgeberin Schadensersatz für die unterlassene Beitragsabführung an die Urlaubskasse des Baugewerbes geltend, hat er die seinen Betrugsvorwurf begründende Behauptung, der Geschäftsführer habe ihn getäuscht, nach Zeit oder zumindest Gelegenheit substantiiert darzulegen; er hat zumindest die Situationen, in denen die Gespräche stattgefunden haben sollen, zu beschreiben, damit der Prozessgegner Gelegenheit hat, sich hierzu detailliert einzulassen und die Anhörung der hierzu benannten Zeugen nicht allein zur Durchführung eines Ausforschungsbeweises führt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 263 § 266 § 266a ;

Tatbestand:

Der Kläger macht Schadenersatzansprüche gegen den Beklagten als Geschäftsführer seiner ehemaligen Arbeitgeberin geltend.

Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes erster Instanz sowie des Inhalts der angefochtenen Entscheidung wird auf das klagabweisende Urteil des Arbeitsgerichts vom 06.04.2004 verwiesen, gegen das der Kläger rechtzeitig Berufung eingelegt und begründet hat.