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2003
Sonstige
OLG
OLG Dresden
OLG Dresden - Beschluss vom 30.09.2003
11 W 1223/03
Normen:
ZPO
§
240
;
Fundstellen:
BauR 2004, 127
Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch Insolvenz einer Partei
OLG Dresden,
Beschluss
vom 30.09.2003
- Aktenzeichen 11 W 1223/03
DRsp Nr. 2004/19590
Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch Insolvenz einer Partei
Das selbständige Beweisverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten gem. §
240
ZPO
unterbrochen.
Normenkette:
ZPO
§
240
;
Fundstellen
BauR 2004, 127
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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