Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Landgerichts Karlsruhe - Außenstelle Pforzheim - vom 1. Juni 2017, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an der Geschäftsführerin, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr
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