EuGH - Beschluss vom 27.11.2007
Rs C-163/07 P
Normen:
Satzung des Gerichtshofs Art. 19 ; Satzung des Gerichtshofs Art. 21 Abs. 2 ; Verfahrensordnung Art. 44 § 6 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Unternehmensrecht: Rechtsmittel - Öffentliche Bauaufträge - Zulässigkeit - Wesentliche Formerfordernisse - Zwingend vorgeschriebene Vertretung der natürlichen oder juristischen Personen durch einen Anwalt, der berechtigt ist, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats aufzutreten - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

EuGH, Beschluss vom 27.11.2007 - Aktenzeichen Rs C-163/07 P

DRsp Nr. 2008/6040

Unternehmensrecht: Rechtsmittel - Öffentliche Bauaufträge - Zulässigkeit - Wesentliche Formerfordernisse - Zwingend vorgeschriebene Vertretung der natürlichen oder juristischen Personen durch einen Anwalt, der berechtigt ist, vor einem Gericht eines Mitgliedstaats aufzutreten - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel

Normenkette:

Satzung des Gerichtshofs Art. 19 ; Satzung des Gerichtshofs Art. 21 Abs. 2 ; Verfahrensordnung Art. 44 § 6 ;

Entscheidungsgründe:

1 Das Unternehmen Diy-Mar Insaat Sanayi ve Ticaret Ltd Sirketi und Herr Musa Akar beantragen mit ihrer Rechtsmittelschrift die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Januar 2007, Diy-Mar Insaat Sanayi ve Ticaret und Akar/Kommission (T-129/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung MK/KS/DELTUR/(2005)/SecE/D/1614 der Kommission vom 23. Dezember 2005 in Bezug auf die Vergabe des Auftrags betreffend Baumaßnahmen der Ausbildungsstätten in den Provinzen Siirt und Diyarbakir (im Folgenden: angefochtene Entscheidung) und Aussetzung des betreffenden Vergabeverfahrens abgewiesen hat.

Vorgeschichte des Rechtsstreits