OLG Celle - Urteil vom 17.07.2003
14 U 83/01
Normen:
HOAI § 4 Abs. 2, 4 ; BGB § 631 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 375
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 2327/99

Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI durch Vereinbarung eines Pauschalpreises; Widersprüchliches Verhalten eines Architekten

OLG Celle, Urteil vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 14 U 83/01

DRsp Nr. 2004/19566

Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI durch Vereinbarung eines Pauschalpreises; Widersprüchliches Verhalten eines Architekten

1. Ein Architekt verhält sich widersprüchlich, wenn er zunächst einen vereinbarten Pauschalpreis abrechnet und hierbei darauf abhebt, dass der Kostenrahmen unterschritten sei und wenn er später unter Berufung auf eine erhebliche Überschreitung des Kostenrahmens sein Honorar nach den Mindestsätzen der HOAI geltend macht. 2. Hat der Bauherr sich darauf eingerichtet, dass die vollständige Finanzierung auf der Grundlage der vereinbarten Planungskosten erfolgt und hat der Architekt sich zunächst an diese Vereinbarung bei der Geltendmachung von Abschlagsrechnungen gehalten, so ist der Architekt nach Treu und Glauben an den vereinbarten Pauschalpreis gebunden.

Normenkette:

HOAI § 4 Abs. 2, 4 ; BGB § 631 ;
Vorinstanz: LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 2327/99
Fundstellen