Unterschreitung der Mindestsätze durch Ansatz zu niedriger Prozentsätze bei der Erbringung von Teilleistungen einzelner Leistungsphasen
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.08.2007 - Aktenzeichen 11 Verg 6/07
DRsp Nr. 2009/5262
Unterschreitung der Mindestsätze durch Ansatz zu niedriger Prozentsätze bei der Erbringung von Teilleistungen einzelner Leistungsphasen
Eine (versteckte) Unterschreitung des Mindestsatzes kann auch durch den Ansatz zu niedriger Prozentsätze aus den Leistungsbildern für die betreffenden Leistungsphasen erfolgen.