Die Kläger wenden sich als Miteigentümer einer im {A.}. Stockwerk des sog. "Bredero-Hochhauses" (Hamburger Allee 6) in Hannover gelegenen, von ihnen selbst genutzten Wohnung gegen mehrere Bescheide, mit denen die Beklagte die Anbringung und den Betrieb einer Lichtwerbeanlage auf dem ehemaligen Telekom-Funkturm genehmigt hat.
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