LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.09.2006
3 Sa 2213/05
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 § 9 ; HPVG § 77 Abs. 1 Nr. 2 i ;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 12.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 95/05

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung zur Leistungsverdichtung - Darlegungslast des Arbeitgebers - Weiterbeschäftigungspflicht bei Unwirksamkeit vorgezogener Stellenbesetzung - Personalratsanhörung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.09.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 2213/05

DRsp Nr. 2007/874

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung zur Leistungsverdichtung - Darlegungslast des Arbeitgebers - Weiterbeschäftigungspflicht bei Unwirksamkeit vorgezogener Stellenbesetzung - Personalratsanhörung

»1. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer betriebsbedingen Kündigung zur Leistungsverdichtung. 2. Zur Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber darf nicht durch eine vorgezogene Stellenbesetzung den Wegfall freier Arbeitsplätze im Kündigungszeitpunkt herbeiführen. 3. Zu den Anfordenungen an die Personalratsanhörung bei einer betriebsbedingten Kündigung zur Leistungsverdichtung.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 § 9 ; HPVG § 77 Abs. 1 Nr. 2 i ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.